Das Post- und Fernmeldegeheimnis kommt in der Elektronischen Welt leicht unter die Räder. Um das Thema was jeweils in Sachen Mitlesen zulässig ist soll es hier nicht gehen, sondern um die Information was technisch möglich ist.
Es ist technisch ohne viel Aufwand möglich Email an den verschiedensten Vermittlungscomputeren mitzulesen: vom Chef, von der weltweiten Firmenkonkurenz und von Kollegen. Computernetzwerke erlauben Vorgesetzten und Kollegen das Internetsurfen im Nachbarbüro mitzuverfolgen, ja sogar den Bildschirminhalt jedes Arbeitsplatzes zentral abzurufen.
Wie elegant das Mitlesen eines "fremden" Bildschirmes möglich ist zeigt das Programmpaket "VNC",
welches es z.B. erlaubt von Linux aus einen Windows-Rechner fernzusteuern. VNC tut dies freilich nicht
ohne Wissen des Betroffenen, aber der Unterschied im Aufwand zwischen der Erschaffung von Software zur legalen Fernsteuerung und solcher zur verdeckten Ausspähung ist marginal.
Auch ISDN-Telefonanlagen und Handys erlauben u.U. das Mithören ohne Wissen der so Abgehörten.
Der unerwarteten Kontrolle, wie der Wirtschaftsspionage, stehen technisch gesehen so Tür und Tor offen.
Sie sollten sich also im Klaren sein, das unerlaubtes Surfen, wie auch unerlaubtes Empfangen privater Email am Arbeitsplatz ein leicht festzustellendes Verhalten ist, das schnell zum offenen oder verdeckten Kündigungsgrund werden kann.
Bevor Sie also am Arbeitsplatz privat Surfen sollten sie überprüfen ob ein "Schinderecht" besteht. Das Schinderecht ist ein uraltes Recht welches aus der Glasbläserei stammt und es den Mitarbeitern ausdrücklich gestattet dienstliche Resurcen auch in der Freizeit zu benutzen. Für den Arbeitgeber bedeutet das einräumen eines Schinderechtes letztendlich das sich die Arbeitnehmer in der Freizeit beruflich weiterbilden, unter Nutzung von technischen Einrichtungen der Firma.
Privates Surfen und Email empfangen bedeutet auch, daß Konkurrenten vor das Problem gestellt werden erst einmal herausfinden zu müssen was denn nun wirklich zu den Firmenaktivitäten gehört und was reine Hobbys der Mitarbeiter sind. Firmengeheimnisse können so, als Hobby-Emails verschleiert übertragen, relativ sicher zwischen den Standorten übertragen werden.
Wenn es um die sichere Übertragung von wichtigen Informationen geht, sollten Sie sich meiner Meinung nach über Programme wie PGP informieren.
Meines Erachtens sollten Sie (bzw. Ihr Arbeitgeber) sich unbedingt "Evidence-Eliminator" anschaffen (jene Software gibt es bisher leider nur für Windows), nicht nur wenn Sie mit vertraulichen, personenbezogenen Daten arbeiten, sondern auch um Ihre Privatsphäre zu schützen oder ihren PC von alten, längst nicht mehr benötigten Daten, zu befreien.
http://KarlKramer.de/tips/Internet/Arbeitsplatz.html ©14.August.1999 Karl Kramer