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Tauchen mit Kindern und Jugendlichen (24.2.97)

Beim Tauchen mit Kindern und Jugendlichen folgt die Tauchregelung des VDST quasi wortgenau dem adhock -Vorschlag von mir, den ich 1993 auf der VDST-Mitgliderverammlung in Haan gemacht habe.

Hier kommt die Erklärung warum bestimmte Dinge gemacht werden müssen:

-Altersgrenzen: es gibt gesetzliche Einschränkunden dessen was Kinder / Jugendliche machen / verantworten dürfen bzw. was man mit ihnen unternehmen darf. Diese Grenzen beruhen letztendlich auf Erfahrungswerten, sind also alles andere als willkürlich. In erster Linie sind dies: das Jugendschutzgesetz, BGB- §§ 823, 832, StGB- §§ 223b, 174, 13, 14 .

-Dekompression: da Kinder leichter auskühlen als ihre erwachsenen Begleiter gibt es die Tauchzeitbeschränkung. Auskühlung und körperliche Belastung gehen obendrein massiv in die Dekoberechnung ein. Stille Dekompressionsunfälle in der Wachtumsphase könnten möglicherweise zu Wachstumsstörungen führen, daher die Tiefengrenze.

-Zwei Erwachsene Begleiter auf ein Kind ist u.A. eine Vorsichtsmaßregel die sicherstellen soll, daß nicht das Kind einem viel schwereren Begleiter aus einer Patsche helfen muß, falls er mal eine Panne hat.

-Der Rest ergibt sich aus der ganz normalen Ausbildungsordnung.

 

Das Tauchen mit Kindern und Jugendlichen unterteilt sich in, nach ihrem Reifegrad gestaffelte, Bereiche:

Schnorcheln in schwimmbadartigen Situationen (ab 8)

Gerätetauchen in schwimmbadartigen Situationen (ab 10)

Gerätetauchen im erweitert-schwimmbadartigen Bereich (bis 10m, bis 30 Minuten) (ab 12Jahren)

Gerätetauchen als Mittaucher ohne besondere Einschränkungen (CMAS * , ab 14 Jahre)

Tauchen mit gleich Ausgebildeten (CMAS **, ab 16 Jahre)

 

Wer im Urlaub mit seinen minderjährigen Kindern tauchen möchte, der sollte sich die an der gebuchten Basis geltende Tauchregelung schriftlich geben lassen und zum verbindlichen Teil des Reisevertrages machen ! Eine nur mündliche Zusage des Reisebüros zu haben kann unangenehm sein, wenn am Urlaubsort dem Basisleiter die Kit´s zu jung sind.

 

Karl

 

Als weiterführende Lektüre empfehle ich "Tauchen und Staatsanwalt" von Jürgen Bischoff.

© 24.02.97 Karl Kramer


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