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Getrübte Badefreuden?

Belastung durch Bakterien, organische und anorganische Schadstoffe,
Chlorung von Badewasser

Sommerwetter oder Sommerloch - der Ausflug zum nächsten Badesee oder Freibad lockt in jedem Fall. Wer stellt sicher, daß unsere Badeseen gesundheitlich unbedenklich sind? Wie oft wird die Wasserqualität der Badegewässer untersucht, wer ist dafür zuständig und wer informiert die Bevölkerung? Ein Schwimmer schluckt immerhin rund 30 - 50 ml Wasser, Kinder beim Herumtollen und ungeübte Surfer nehmen wesentlich mehr an Wasser auf. Bei diesen Mengen muß gewährleistet werden, daß durch die Aufnahme keine Erkrankungsgefahr besteht. Zu diesem Themenbereich bietet Ihnen die Information Umwelt einige Hintergrundinformationen:

Nach meinen Erfahrungen ist die Sichttiefe (Transparenz) einer der wichtigsten Messwerte, klares Wasser mit Sichttiefen von 3 Meter oder mehr dient zum einen ganz wesentlich der Sicherheit, zum anderen ist es mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht mit bedenklichen Stoffen belastet. Ebenso wichtig ist die Sauerstoffsättigung im Tiefenwasser, denn sie gibt Informationen über die Selbstreinigungsfähigkeit des Badesees. Wichtig ist die Messung an der tiefsten Stelle, Oberflächenmessungen haben kaum Aussagekraft bei stehenden Gewässern.

Die EU-Richtline für Badegewässer ist eines der wichtigsten wie verkanntesten Umweltschutzgesetze, man beachte wie wenige Gewässer untersucht werden und wie viele hiervon noch immer keine hervorragende Wasserqualität aufweisen sondern sogar die Grenzwerte verletzen !

Die Wasserqulität von Binnenseen ist in der Regel durch relativ einfache Maßnahmen zu verbessern, hierzu gehören:
-Aufklärungsarbeit, daß und wie eine Verbesserung möglich ist
-Einstieg für Badegäste nur an dem Ufer, von dem der Wind meist auf den See weht
-Schilfzone (mit 100% Betretungsverbot) am dem Ufer, zu dem der Wind weht
-Badeeinstieg als Kiesstrand ohne Korngrößen unterhalb ca. 1 mm (bis 2 m Wassertiefe)
-gut gepflegte, kostenlose sanitäre Anlagen (Kiosk mit entsprechender Auflage)
-standortgerechter, geeigneter Fischbesatz (Forellen und Hechte, keine Karpfen)
-REGELMÄSSIGE Gewässeruntersuchungen mit Feedback für alle Beteiligen:
Badegäste, Taucher, Angler, Vogelschützer, Landwirte, Wasserbehörden, etc. .

 

1. Badegewässer nach der EU-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer

1.1 Überwachung der Badegewässer

"Badegewässer" im Sinne der EU-Richtlinie 76/160/EWG (1976) sind "fließende beziehungsweise stehende Binnengewässer oder Meerwasser, in denen das Baden von den zuständigen Behörden eines jeden Mitgliedstaates ausdrücklich gestattet ist oder nicht untersagt ist und in denen üblicherweise eine große Anzahl von Personen badet".

Die Definition des Begriffes Baden ist in der Richtlinie so gewählt, daß z.B. auch Luft-/Sonnenbaden, Surfen und Tauchen hierunter fallen !

Die Richtlinie legt fest, auf welche Keime, mit welcher Methode und in welchem zeitlichen Rahmen bzw. unter welchen Bedingungen die Gewässer untersucht werden sollen und bei welchen Grenzwerten Maßnahmen ergriffen werden müssen. Dabei werden die Gewässer regelmäßig alle vierzehn Tage auf sogenannte Indikatorkeime hin untersucht. Aus Zeit- und Kostengründen werden Wasserproben aus diesen Badegewässern nicht auf den Gehalt aller in Frage kommenden Krankheitskeime überprüft. Bei den Indikatorkeimen handelt es sich um gesamtcoliforme (GC, Leitkeime für unspezifische Gewässerbelastung) und fäkalcoliforme (FC, Darmbakterien, die von Warmblütlern ausgeschieden werden) Bakterien. Regelmäßig werden daneben Färbung, Sichttiefe, Phenole und Teer-Rückstände überprüft. Neben diesen Untersuchungen sollen die Badegewässer auf Streptokokken, Salmonellen, Darmviren, ph-Wert, Färbung, Mineralöle, Ammoniak, Pestizide, Schwermetalle, Nitrate, Phosphate und weitere Parameter untersucht werden, wenn die Analysen einen begründeten Verdacht ergeben. Die EU-Richtlinie ist bindend für alle EU-Mitgliedstaaten und wird in Deutschland in allen Bun-desländern umgesetzt, wofür die Gesundheitsämter zuständig sind. Die EU-Richtlinie ist derzeit in Überarbeitung. In der neuen EU-Richtlinie werden voraussichtlich u.a. folgende Änderungen aufgenommen:

  • Badeverbote müssen ausgesprochen werden, wenn Grenzwerte erheblich überschritten werden.
  • Darmviren werden in die Liste der zu untersuchenden Keime aufgenommen.
  • Statt Fäkalcoliforme soll Escherichia coli überprüft werden.

Neben den anerkannten EU-Badeplätzen gibt es noch weitere kleinere Badestellen, die ebenso, wenn auch nicht so häufig, von den Gesundheitsämtern überwacht werden.

1.2 Quellen der Belastung von Badegewässern

An Flüssen stammen fäkale Belastungen hauptsächlich aus deren Nutzung als Vorfluter (zum Beispiel Einleitungen aus Kläranlagen oder aus Regenwasserkanälen). Hinzu kommen Kleineinleitungen aus abwassertechnisch nicht sanierten Orten und zum Beispiel überlaufende Jauche- und Güllegruben. Grenzwertüberschreitungen der Keimbelastung in Flüssen können daher zumindest zeitlich begrenzt leicht auftreten.

Die überwiegende Mehrzahl natürlicher Seen, Baggerseen und Weiher eignet sich aus seuchenhygienischer Sicht zum Baden. Grenzwertüberschreitungen sind hier neben belasteten Zuflüssen, gelegentlichen Fischanfütterungen mit Schlachthofabfällen und dem Badebetrieb selbst vor allem auf unnatürlich große Ansammlungen von Wasservögeln zurückzuführen.

1.3 Leit- und Grenzwerte

Die EU-Richtlinie gibt Leitwerte und Grenzwerte vor. Die Leitwerte betragen für die Indikatorkeime "Gesamtcoliforme" 500 GC/100 ml und "Fäkalcoliforme" 100 FC/ 100 ml. Die Grenzwerte, bei denen geeignete Maßnahmen zur Senkung der Keimzahl eingeleitet werden müssen, sind 10.000 GC/100 ml und 2.000 FC/100 ml. Die Sichttiefe soll mindestens zwei Meter (Leitwert) betragen; der Grenzwert für die Sichttiefe beträgt einen Meter. Dementsprechend können Gewässer nach seuchenhygienischer Sicht in folgende Kategorien eingeteilt werden:

  • Leitwerte eingehalten: Baden unbedenklich
  • Leitwerte überschritten - Grenzwerte eingehalten: Baden noch möglich
  • Grenzwerte überschritten: Baden nicht mehr möglich

1.4 Mögliche Gesundheitliche Folgen der Badegewässerbelastung

Unterschiedliche Krankheitserreger können direkt über Fäkalien infizierter Menschen und Tiere oder indirekt über Abwässer in Badegewässer gelangen. Die von den verschiedenen Erregern ausgelösten Krankheitssymptome sind vielfältig und reichen von Übelkeit, Erbrechen, Fieber, Durchfall, Hautausschlägen, Atemwegsinfektionen bis hin zu teils lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Als eine von mehreren möglichen Ursachen von Hautausschlägen ist auch die sogenannte Entenbilharziose zu nennen. Die Erreger der Entenbilharziose kommen in Stockenten vor.

Auch werden Gesundheitsgefährdungen durch allergene und toxische Stoffwechselprodukte von Algen diskutiert, die neben obengenannten Symptomen auch bei der Entstehung von Tumoren mitbeteiligt sein können. Da der analytische Nachweis mit hohem Aufwand verbunden ist, werden weder Badegewässer noch Trinkwasser diesbezüglich kontrolliert. Durch zu hohe Nährstoffeinleitungen (insbesondere Phosphorverbindungen) kann es zu massivem Algenwachstum kommen.

1.5 Belastungssituation in Deutschland

Während der Badesaison 1994 wurden 1915 Badegebiete an Binnengewässern überwacht. Nur an 1114 Meßstellen wurden die Proben mit der in der Richtlinie vorge-schriebenen Häufigkeit entnommen. An 903 (81 %) dieser Meßstellen lag die Be-lastung unter den Grenzwerten für gesamtcoliforme und fäkalcoliforme Bakterien. Dies sind nur 47 %, wenn alle ausgewiesenen Meßstellen berücksichtigt werden. In 31 Badegebieten wurde vor allem aufgrund eines vermehrten Wachstums von Blaualgen ein Badeverbot ausgesprochen.

Tab. 1: Entwicklung der mikrobiologischen, physikalischen und chemischen Parameter und Grenzwertüberschreitungen nach der EU-Richtlinie gemäß Analyse oder Besichtigung vor Ort in den Jahren 1991 bis 1994 in deutschen Binnengewässern

T = Zahl der Meßstellen mit der vorgeschriebenen Häufigkeit der Probenahme

NK = Zahl der Meßstellen mit Überschreitung der Normwerte


Deutschland- 1991 1992 1993 1994 Binnengewässer Parameter T NK T NK T NK T NK Mikrobiologische Gesamtcoliforme Bakterien 887 299 1137 340 989 163 1117 145 Fäkalcoliforme Bakterien 882 150 1179 174 1018 92 1128 83 Streptococcus faec. (1) 19 0 210 14 162 46 202 28 Salmonellen 523 18 591 40 491 22 538 17 Darmviren 135 0 110 70 50 1 49 1 Physikalische und chemische pH 1226 88 1378 196 1398 178 1551 237 Färbung 671 35 1041 96 903 75 980 117 Mineralöle 682 6 1066 2 939 0 1073 4 Tenside 683 29 1063 27 917 56 1047 39 Phenole 668 10 846 0 923 0 1035 0 Transparenz 739 393 844 414 814 320 932 401 Gelöster Sauerstoff (1) 41 34 401 310 436 293 439 314 Schwimmende Körper (1) 193 2 748 8 677 5 781 3 (1) Für diesen Parameter wurde nur ein Leitwert festgelegt


(aus: Europäische Kommission, Qualität der Badegewässer 1994)

Bei Messungen an der Küste entsprachen die Ergebnisse von 356 Meßstellen (84 %), den in der Richlinie vorgeschriebenen Werten. Bei Berücksichtigung aller ausgewiesenen Meßstellen sind dies 80 %.

Ergebnisse von Untersuchungen in Bayern (1993 und 1994) zeigen, daß die Qualität hinsichtlich coliformer Bakterien der stehenden Gewässer sehr viel besser (ca. 80 - 85 % einwandfrei) als die der fließenden Gewässer (nur ca. 15 % einwandfrei) ist.

Neben der EU-Badegewässer-Richtlinie stellt auch das Gesetz zur "Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen" (Bundesseuchengesetz) hygienische Anforderungen an die Abwasserbeseitigung. Um den Anforderungen des Bundesseuchengesetzes gerecht zu werden, wäre die vollständige Entfernung von pathogenen Krankheitserregern aus kommunalen oder anderen fäkalbelasteten Abwässern nötig. Wegen der Bildung von gefährlichen organischen Chlorverbindungen wird in Deutschland die Abwasserchlorung nur noch für Notfälle durchgeführt. Auch die in der EU-Badegewässer-Richtlinie festgelegten Grenzwerte im Gewässer können ohne technische Maßnahmen der Keimentfernung in Kläranlagen häufig nicht eingehalten werden. Die Folge ist ein Vollzugsdefizit der Gewässerhygiene.

2. Schwimm- und Badebeckenwasser

2.1 Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für die Qualitätsanforderungen an Schwimm- und Badebeckenwasser ist §11 Abs. 1 des Bundesseuchengesetzes: "Schwimm- oder Badebeckenwasser in öffentlichen Bädern muß so beschaffen sein, daß durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist". Daher muß das Badewasser aufbereitet und desinfiziert werden; die technische Regelung erfolgt durch die DIN-Norm 19643 "Aufbereitung und Desinfektion von Schwimm- und Badebeckenwasser". In der im Entwurf vorliegenden "Verordnung über Schwimm- und Badebeckenwasser" sind Richt- und Grenzwerte für Koloniezahlen, Pseudomonas aeruginosa, Legionella pneumophila, Escherichia coli, coliforme Keime sowie für die Chlor-Nebenreaktionsprodukte Chlor-Amine (gebundenes Chlor) und Trihalogenmethane vorgesehen. Für die Überprüfung der Badewasserqualität sind die Gesundheitsämter verantwortlich.

2.2 Chlorung von Badebeckenwasser

Zur Desinfektion wird in der Regel gechlort, da Chlor bereits in sehr geringen Konzentrationen von wenigen zehntel Milligramm pro Liter Keime abtötet. Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es keine echte Alternative zur Desinfektion durch Chlor. Organische Belastungsstoffe im Wasser werden durch Chlor oxidiert und dadurch abgebaut. Pro Liter Badewasser sind 0,3 bis 0,6 Milligramm freies Chlor erlaubt. Aus seuchenhygienischen Gründen darf die Konzentration jedoch kurzfristig erhöht werden. Durch die Chlorung entstehen unvermeidbar Desinfektionsnebenprodukte. In sauberem Wasser findet das Chlor als Reaktionspartner nur die organische Substanz von Bakterien, die so abgetötet werden. In Wasser mit organischer Verschmutzung bindet sich das Chlor auch an Schmutzstoffe und bildet mit diesen chlororganische Verbindungen.

Die sogenannten Chlor-Amine entstehen durch Verbindung von Chlor mit Stickstoffverbindungen zum Beispiel aus Urin und Schweiß. Chlor-Stickstoff-Verbindungen werden unter dem Begriff "gebundenes Chlor" zusammengefaßt. Der typische Geruch in Schwimmbädern und häufige Augenreizungen sind auf Chlor-Amine zurückzuführen. Ein niedriger Wert an gebundenem Chlor gilt daher als Merkmal für gute Wasserqualität.

Zum anderen bilden sich Chlor-Kohlenstoff-Verbindungen. Trihalogenmethane (THM) sind leichtflüchtige organische Halogenverbindungen. Für Trihalogenmethane, deren bekanntester Vertreter das Chloroform (Trichlormethan) ist, besteht ein "begründeter Verdacht auf kanzerogene Wirkung" (Einstufung IIIb nach der MAK (Maximale Arbeitsplatzkonzentration)-Werte Liste). Ein Richtwert für die THM-Belastung, unterhalb derer nicht mit einer krebserzeugenden Wirkung zu rechnen ist, soll erarbeitet werden. Für die toxikologische Beurteilung einer Substanz gilt grundsätzlich, daß die tatsächliche Aufnahme durch den Menschen berücksichtigt werden muß. Hinweise auf ein krebserzeugendes Potential im Tierversuch lassen keine Grenzwertabschätzung der für den Menschen tolerierbaren Konzentration zu. Solange eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht ausgeschlossen werden kann, müssen diese und auch andere verdächtige Stoffe im Badewasser vorsorglich als gesundheitsgefährdend betrachtet und in ihrer Konzentration begrenzt werden. Der Entwurf zur "Verordnung über Schwimm- und Badebeckenwasser" sieht einen THM-Richtwert von 20 Mikrogramm pro Liter vor. Dieser Wert ist im Sinne eines "Technischen Richtwertes" zu sehen, der nach den Kriterien des Ausschlusses einer Schädigung der menschlichen Gesundheit und unter Berücksichtigung der technischen Unvermeidbarkeit festzulegen ist. Bisher gibt es einen solchen Richtwert nicht. Trihalogenmethane werden von den Schwimmern überwiegend über die Atmung aufgenommen.

Trotz der begrenzten Konzentrationen an freiem Chlor ist die THM-Belastung des Wassers in Freibädern deutlich höher als in Hallenbädern. Dies ist als Folge eines höheren THM-Bildungspotentials durch erhöhten Eintrag an Schmutzstoffen wie Hautabschwemmungen, Harneintrag, Sonnenschutzmittel sowie Belastungsstoffen, die von der Liegewiese mit eingeschleppt werden und durch den erhöhten Chlorbedarf infolge der hohen zusätzlichen Chlorzehrung durch intensive Sonneneinstrahlung zu sehen. Während der verhältnismäßig wenigen hochsommerlichen Badetage kann der THM-Richtwert daher nicht eingehalten werden, andererseits ist eine Anreicherung der THM-Konzentration in der Luft über der Wasseroberfläche in Freibädern viel unwahrscheinlicher. Deshalb wurde im DIN-Entwurf 19643 (Mai 1993) folgende Fußnote eingefügt: "Bei Freibädern während höherer Chlorung zur Einhaltung der mikrobiologischen Anforderungen können höhere THM-Wert auftreten". In diesen Fällen bleibt also eine vorübergehende Richtwertüberschreitung außer Betracht. Auch der aktuelle Referentenentwurf zur "Schwimmbeckenwasserverordnung" enthält diesbezüglich eine Ausnahmeregelung, weil die Aufrechterhaltung seuchenhygienisch einwandfreier Verhältnisse gegenüber nicht nachgewiesenen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch THMs (in den im Beckenwasser auftretenden Konzentrationen) absoluten Vorrang hat.

2.3 Belastungssituation

Zur Erfassung der aktuellen Situation in den Bädern wurde vom Umweltbundesamt, Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene, die Belastung des Beckenwassers und der Luft mit THM ermittelt. In Freibädern lag die THM-Belastung der Luft in 0,2 m über der Wasseroberfläche im Durchschnitt bei 5,4 µg/m3 und im Wasser bei 34 µg/l. Maximalwerte der Untersuchung des Umweltbundesamtes von THM in der Luft wurden mit 12 µg/m3 und im Wasser mit 123 µg/l angegeben.

Eine Untersuchung des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg zeigte, daß sogar bei einem Extremwert von 232 µg/l Trihalogenmethan im Beckenwasser 0,2 m oberhalb der Wasserfläche nur 4,5 µg THM pro Kubikmeter Luft gemessen wurden. Die höchsten gemessenen Werte lagen bei 14,5 µg/m3 THM in 0,2 m Höhe.

Demgegenüber liegt der MAK-Wert für Trichlormethan immer noch bei 50.000 µg pro Kubikmeter Luft.

Literatur:

Bayerisches Staatsministerium des Innern (1977): Bekanntmachung vom 20. Dezember 1977 zur Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über die Qualität der Badegewässer

Breuer, R. (1990): EU-Richtlinien und deutsches Wasserrecht. In: WiVerw 1990/2, S. 79 - 117

Chorus, I. und Bumke-Vogt, C. (1995): Toxische Cyanobakterien (Blaualgen) in Badegewässern und Trinkwasserresourcen - eine bislang kaum bekannte Gesundheitsgefahr? In: Umweltmedizinischer Informationsdienst 1/1995, S. 5 - 11

Deutsche Forschungsgemeinschaft (1995); MAK- und BAT-Werte-Liste

Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. Mitgliederrundschreiben III/1995

Eichelsdörfer, D.: Das Trihalogenmethan-Problem bromidhaltiger Mineral- und Thermalbadewässer und Versuche zu seiner Minimierung. Heilbad & Kurort, 47, 29 - 34 (1995)

Eichelsdörfer, D.: Hat das Verfahren Flockung-Filterung-Chlorierung noch eine Chance?
In: Archiv des Badewesens, 46, 189 - 195 (1993)

Europäische Kommission (1995): Qualität der Badegewässer 1994. Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften. Luxemburg 1995

Landeshauptstadt München, Umweltschutzreferat (Hrsg., 1995): Qualität des Münchner "Badewassers". Mitteilung vom 07.06.1995

Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Nordbayern (1994): Jahresbericht 1994, Erlangen

Sabersky, A. (1993): Oben am Fluß. In: Öko-Test-Magazin 7/93, S. 51 - 53

Schindler, P. (1994): Die Beurteilung der Gewässer. In: Planung der Kanalisation. ATV-Handbuch, Verlag Ernst & Sohn, S. 145 - 159

Schindler, P. (1993): Ungetrübte Badefreuden. In: Wasserspiegel - Umweltinformation der Österreichischen Wasserschutzwacht, Juni 1993, S. 4 - 5

Stiftung Warentest 7/93 (Hrsg.): Getrübte Badefreuden. S. 43 - 45

Umweltbundesamt (1994): Jahresbericht 1994

Beatrice Froese, Information Umwelt, Juli 1995


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zuletzt bearbeitet: Karl Kramer 24.4.1997

© 24.04.97 Karl Kramer


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