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Auf der Boot 1993, anläßlich der Vorstellung des Dräger-M100M, wurde von Dr. Max Hahn, Klaus und mir eine Sporttauchervariante des Mischgas-Kreislauftauchens entwickelt. Dies spielte sich auf dem Messestand der Firma Dräger ab. Das von uns konzipierte Gerät wird nun unter der Bezeichnung Atlantis-1 gebaut und zur Ausbildung wurde der Verband RAB gegründet.

Daß ich somit zu den Wegbereitern dieser neuen Ära des Kreislaufgerätetauchens gehöre hat sich schon so weit herumgeschwiegen, daß auch Fragen nach der Legalität von historischen Sammlerstücken hier eintrudeln. Konkret die Frage, ob Kreislauftauchgeräte unter das deutsche Kriegswaffenkontrollgesetz fallen können. Nun, ich bin kein Anwalt, aber nachgesehen habe ich dennoch:

Im Kriegswaffenkontrollgesetz werden Tauchgeräte, Atemgeräte und andere Schutz-/Tarn-Ausrüstung nicht erwähnt, damit fällt rein logisch gesehen auch das IDA71 nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Wer dies selber nachlesen möchte: Bundesgesetzblatt Teil 1, 1990, Seite 2518.

Auch Andere haben nachgeforscht, daher gibt es zu dem Thema auch eine offizielle Stellungnahme aus Bonn (87kB, 2544x3508Pixel).

Allerdings bedeutet dies noch lange nicht, daß Kreislauftauchgeräte in allen Ländern dieser Welt als harmlose Sportausrüstungen angesehen werden, im Zweifel also rechtzeitig vorher die betreffenden Botschaften anschreiben.

Bei Sammlergeräten ist auch die Gefahrgutverordnung-Straße ein Problem, denn Sauerstofflaschen ohne gültigen TÜV können auch in Routinekontrollen teuer werden.

Karl Kramer 26.12.1997

© 27.12.97 Karl Kramer


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