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s darc <dg8fz @alle $908031dg8fz #0 S6-Zeitungsartikel Giessen zitat aus: Giessener Allgemeine Zeitung (Tel.: 0641-3003-131) Freitag, 3.August 1990 Nummer 178 - Seite 20 'Aus der Stadt Giessen' betrifft : ansichten eines fernsehtechnkiers, der eine BK-anlage neu installierte, und diese sofort von der post bemaegelt bekam. mit der im artikel genannten 'Funk-Fachzeitschrift' ist das neueste 'Funkschau' Heft gemeint. von mir sind lediglich tippfehler und die format- und umlautkonvertierung. 55 73 de karl dg8fz beginn des zitats: Kabelfernsehanlagen stoeren Hobby-Funker Hochempfindliche Funkgeraete sollen Sonderkanalton empfangen - Telekom: Zugestaendnisse an aeltere Anlagen gemacht Giessen (twi). Stoeren auch neuere, von mehreren Teilnehmeren genutzte Kabelfernsehanlagen Hobby-Funker bei ihrer Kommunikation, weil einerseits die gaengigen Materialen nicht dem erforderlichen technischen Standart entsprechen und andererseits die Deutsche Bundespost Kabelfrequenzen belegt hat, die sei einer Verfuegung zufolge eigendlich gar nicht haette einspeisen duerfen ? Ein Giessener Fernsehtechniker wurde, wie er der AZ erklaerte, mit einem fuer ihn unverstaendlichen Probelm konfrontiert: Eine gemeinschaftlich genutzte Kabelfernsehanlage - im Amtsdeutsch >>Breitbandkommunikationsanlage<< (BK-Anlage) genannt-, die er mit >>von A bis Z neuen Materialien<< installiert hatte, wurde von der Giessener Telekom (Deutsche Bundespost) bemaengelt. Sie entspreche nicht dem erforderlichen techenischen Niveau. Hobby-Funker sollen durch die Anlage angeblich gestoert werden. Dass dies technisch moeglich ist, bestreitet der Fernsehtechniker nicht. Im Gegenteil: Er wisse, dass hochempfindliche Funkgeraete gestoert werden koennen. Dies liege seiner Meinung nach jedoch nicht an einer fehlerhaft eingebauten oder veralteten BK-Anlage. Vielmehr habe die Deutsche Bundespost bei der Einfuehrung des Kabelfernsehens Kanaele belegt, die sie einer Amtsblatt-Verfuegung vom 7. April 1983 des damaligen Bundespostministerums gar nicht haette einspeisen duerfen. Dies habe kuerzlich eine Funk-Fachzeitschrift eingehend dargelegt. Der Hintergrund des Probelms: Im Bereich zwischen 140 und 146 Megahertz habe die Deusche Bundespost Kabelfernseh-Sonderkanaele eingerichtet. Auf diesen Kanaelen -S4, S5 und S6 genannt - koennen die Sender WDR 1,Bayern 1 und SWF 1 empfangen werden. Da Kabelfernsehanlagen Strahlen im Hochfrequenzbereich abstrahlen, wuerden Funker, die auf derselben >>Welle<< funkten, nicht den erwarteten Gespraechspartner, sondern den Fernseh-Sonerkanalton hoeren, erklaerte der Techniker. Die Zwickmuehle, in der er sich sieht, fuehrt er darauf zurueck, dass die >>gaengigen Materialien<<, etwa doppelt abgeschirmtes Kabel, laut Verpackung den Richtlienien der Telekom entspraechen und abgenommen sein, offensichtlich aber doch nicht >>dicht<< hielten und stoerend abstahlten. >>Ich kann aber nur das verwenden, was auf dem Markt ist.<< Von der Pressestelle der Generaldirektion Deutsche Telekom (Bonn) war zu erfahren, dass die Deutsche Bundespost am Anfang, als sie dem Kabelfernsehen zu staerkerer Attraktivitaet verhelfen wollte, >>an aeltere Anlagen, die zu jener zeit die gestellten Anforderungen nicht erfuellt haetten, gewisse Zugestaendnisse<< gemacht habe. Erscheine heute eine neuere Anlage als fehlerhaft, muesse der Betreiber, wenn er dazu aufgefordert werde, die Maengel beseitigen (lassen). Dabei koenne es sich allerdings nur um Einzelfaelle handeln. ***end

 

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