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s darc >Breitbandkommunikationsanlage<< (BK-Anlage) genannt-,
die er mit >>von A bis Z neuen Materialien<< installiert hatte, wurde
von der Giessener Telekom (Deutsche Bundespost) bemaengelt.
Sie entspreche nicht dem erforderlichen techenischen Niveau.
Hobby-Funker sollen durch die Anlage angeblich gestoert werden.
Dass dies technisch moeglich ist, bestreitet der Fernsehtechniker nicht.
Im Gegenteil: Er wisse, dass hochempfindliche Funkgeraete gestoert werden
koennen. Dies liege seiner Meinung nach jedoch nicht an einer
fehlerhaft eingebauten oder veralteten BK-Anlage. Vielmehr habe die
Deutsche Bundespost bei der Einfuehrung des Kabelfernsehens Kanaele belegt,
die sie einer Amtsblatt-Verfuegung vom 7. April 1983 des damaligen
Bundespostministerums gar nicht haette einspeisen duerfen. Dies habe
kuerzlich eine Funk-Fachzeitschrift eingehend dargelegt.
Der Hintergrund des Probelms: Im Bereich zwischen 140 und 146 Megahertz
habe die Deusche Bundespost Kabelfernseh-Sonderkanaele eingerichtet.
Auf diesen Kanaelen -S4, S5 und S6 genannt - koennen die Sender
WDR 1,Bayern 1 und SWF 1 empfangen werden.
Da Kabelfernsehanlagen Strahlen im Hochfrequenzbereich abstrahlen,
wuerden Funker, die auf derselben >>Welle<< funkten,
nicht den erwarteten Gespraechspartner, sondern
den Fernseh-Sonerkanalton hoeren, erklaerte der Techniker.
Die Zwickmuehle, in der er sich sieht, fuehrt er darauf zurueck,
dass die >>gaengigen Materialien<<, etwa doppelt abgeschirmtes Kabel,
laut Verpackung den Richtlienien der Telekom entspraechen und abgenommen
sein, offensichtlich aber doch nicht >>dicht<< hielten und stoerend
abstahlten.
>>Ich kann aber nur das verwenden, was auf dem Markt ist.<<
Von der Pressestelle der Generaldirektion Deutsche Telekom (Bonn)
war zu erfahren, dass die Deutsche Bundespost am Anfang, als sie dem
Kabelfernsehen zu staerkerer Attraktivitaet verhelfen wollte,
>>an aeltere Anlagen, die zu jener zeit die gestellten Anforderungen
nicht erfuellt haetten, gewisse Zugestaendnisse<< gemacht habe.
Erscheine heute eine neuere Anlage als fehlerhaft,
muesse der Betreiber, wenn er dazu aufgefordert werde, die Maengel
beseitigen (lassen). Dabei koenne es sich allerdings
nur um Einzelfaelle handeln.
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